Behandlung
Kostenübernahme
Mittlerweile übernehmen auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen, zumindest teilweise, die Kosten für osteopathische Behandlungen. Voraussetzung ist der Nachweis eines gewissen Weiterbildungsstandards (1.350 - 1.600 Stunden) der Therapeuten und z.B. die Mitgliedschaft in einem entsprechenden Verband (z. B.: VOD - Verband der Osteopathen Deutschlands; BAO - Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.).
Erkundigen Sie sich - und lassen sich von ihrem Arzt ein Privatrezept oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Informationen zur Übernahme von Behandlungskosten durch Krankenkassen finden Sie unter anderm hier: www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme